Erbrecht

Erbrecht

Haben Sie schon Ihr Testament gemacht? Kennen Sie die gesetzliche Erbfolge? Sind sie verheiratet und haben Kinder und möchten, dass zunächst nur Ihr Ehegatte erbt und dann erst die Kinder? Sind Sie möglicherweise geschieden und haben neu geheiratet und haben Sie ggf. aus Ihrer ersten und aus Ihrer zweiten Ehe Kinder, möchten aber nicht alle Kinder gleichmäßig an Ihrem Nachlaß beteiligen? Wenn Sie Ihre Angehörigen unterschiedlich bedenken und/oder eine gewissen Person einen bestimmen Gegenstand oder eine bestimmte Immobilie zukommen lassen, müssen Sie zwingen dein Testament machen. Bei all den aufgeworfenen Fragen empfiehlt es sich anwaltlichen Rat einzuholen, damit Sie sich darauf verlassen können, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Tod auch wirklich berücksichtigt werden.

Auch in allen Fällen, in denen ein Erbfall bereits eingetreten ist, berate ich Sie gerne und mache Auskunftsansprüche und Ansprüche auf den Nachlaß oder auf Zahlung des Pflichtteils für Sie geltend.