Patientenverfügung

Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Manchmal geht es schneller als man denkt und man ist unfall- oder krankheitsbedingt auf einmal nicht mehr in der Lage seine Angelegenheiten zu regeln. Da die Zahlungen aber weiter laufen und/oder Verträge gekündigt oder abgeschlossen (Pflegeheim) werden müssen und entsprechende Anträge bei öffentlichen Leistungserbringern gestellt werden können, empfiehlt es sich vorzusorgen und nahe Angehörige oder Vertrauenspersonen mit einer Vollmacht auszustatten und eine entsprechende Betreuungsverfügung zu verfassen.

Eine Patientenverfügung kann dabei helfen Ihre Angehörigen davor zu bewahren sehr schwierige, für die meisten fast unerträgliche Entscheidungen treffen zu müssen. Sie können für verschiedene Bereiche, die Ihr Leben und Ihre Gesundheit betreffen, angeben, wie konkret verfahren werden soll, also wie Sie behandelt werden möchten oder ob Sie in der jeweiligen Situation überhaupt behandelt werden möchten und wo sie ggf. untergerbacht werden möchten, sei es zu Hause, in einem Pflegeheim oder Hospiz und ggf. in welchem.

Auch wenn man sich ungern mit dem Tod oder einem schweren Schicksal befasst, sollten Sie an diese Art der Vorsorge denken, denn mit einer Patientenverfügung entlasten Sie Ihre Angehörigen und mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie dafür, dass Ihre Angehörigen oder Vertrauenspersonen handlungsfähig sind und Ihrem Sinne handeln.